Fachanwalt Versicherungsrecht in Speyer
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Alle Fachanwälte sind verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt im Fachgebiet Versicherungsrecht persönlich und weisungsfrei gearbeitet hat. Hierbei ist nachzuweisen, dass der Bewerber 80 Fälle bearbeitet hat, die sich auf mindestens 3 verschiedene der gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) vorgeschriebenen Bereiche beziehen. Außerdem müssen auf jedes dieser Rechtsgebiete mindestens 5 Fälle entfallen.
Allgemeines zum Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der an einem Versicherungsvertrag beteiligten (juristischen) Personen, d.h. dem Versicherer und dem Versicherten. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz.
Der Versicherungsgegenstand unterteilt sich in die Bereiche Sachversicherungen und Personenversicherungen. Zu den Sachversicherungen gehören u.a. KFZ-, Gebäude-, Hausrat- und Reisegepäckversicherungen. Zur den Personenversicherungen gehören z.B. die Lebensversicherungen sowie die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Mischfälle sind die Haftpflichtversicherungen, die Schäden an Sachen und Personen abdecken.
Rechtsgebiete im Versicherungsrecht
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind in den nachfolgenden
Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:
1. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung
2. Recht der Versicherungsaufsicht
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht
5. Sachversicherungsrecht
6. Recht der privaten Personenversicherung
7. Haftpflichtversicherungsrecht
8. Rechtsschutzversicherungsrecht
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 25.05.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.